Abschreibungim Handelsrecht planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer.- Im Steuerrecht Oberbegriff für Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für Substanzverringerung (AfS), Sonderabschreibung, Teilwertabschreibung.
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