Abschreibung

im Handelsrecht planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer.- Im Steuerrecht Oberbegriff für Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für Substanzverringerung (AfS), Sonderabschreibung, Teilwertabschreibung.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:21:06 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Auspuffanlage Änderung | Nachfrist | Vertragsschluß

Copyright 2008-2009 Rechtslexikon24.net - All rights reserved.