Abschluß

Beginn der Bindung von Vertragsparteien an einen Vertrag durch Willenserklärungen. Auch Ende eines Verfahrensabschnitts (A. der Ermittlungen im Strafprozeß) sowie notwendiger Vorgang im Aktienrecht {Jahres-A.) und im sonstigen Handelsrecht (A.-Bilanz).


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:21:05 CET von Unbekannt.

 

Weitere Begriffe : Buchberechtigung | Jagdrecht | Verwaltungsgerichte -

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