Abfindungsanspruch

ist im Gesellschaftsrecht der Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters oder dessen Erben gegen die Gesellschaft bzw. die übrigen Gesellschafter. Für GbR, oHG und KG findet sich ein dispositiver gesetzlicher Anspruch in §§ 105 III HGB, 738 12 BGB.


Erstellt von: . Letzte Änderung: Freitag 06 von März, 2009 14:37:23 CET von Unbekannt.

 

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