A maiore ad minusist der Schluß vom Größeren zum Geringeren. Bsp.: Wenn jemandem eine Prokura, welche die umfassendste Vertretungsmacht im Handelsverkehr ist, erteilt wurde, ist dieser gleichzeitig zu allen Handlungen berechtigt, die von der rechtlich geringerwertigen Handlungsvollmacht gedeckt sind.
Weitere Begriffe : Verkehrssünderkartei | Straßen- und Wegerecht | Resorption |
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